36. begrüßt die Annahme des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabever
fahren zwischen den Mitgliedstaaten der Union , der einen sehr wichtigen Fortschritt darstellt, da er die 15 Auslieferungsverfahren
ersetzt; bedauert, dass sieben Mitgliedstaaten die Frist zur Umsetzung, die gemäß Artikel 34 Absatz 1 jenes Rahmenbeschlusses am 31. Dezember 2
003 abgelaufen ist, nicht eingehalten ...[+++]haben; bedauert die Verzögerung seines Inkrafttretens in sieben Mitgliedstaaten; nimmt mit Befriedigung die Erklärung der Kommission und des Rates zur Kenntnis, nach der diese Verzögerung bis zum 31. März 2004 bei den derzeitigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang überwunden sein
wird, und dass sich alle zehn Beitrittsländer ebenfalls in den gleichen Rahmen ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts, d.h. ab dem 1. Mai 2004, einfügen werden, und besteht darauf, dass sie ihn rasch umsetzen sollten;