Darüber hinaus unterscheidet sich die Situation der Personen, die wegen körperlicher Untauglichkeit vor dem Alter von 65 Jahren von Amts weg
en in den Ruhestand versetzt wurden, grundlegend von der Situation der Personen, die eine Vorruhestandspension genießen, insofern den Ersteren wegen eines Ereignisses, das sich in ihrem Leben zugetragen hat, die Pensionierung in einem Alter auferlegt wird, in dem sie sich noch Einkünfte aus ihrer Arbeit erhofft hätten, während die Letzteren sich dafür entschieden haben, vorzeitig ihr Recht auf Pension zu beanspruchen, wobei sie sich der mit dieser Entscheidung verbundenen finanziellen Folgen bewusst
...[+++]waren.