(118) Finanzielle oder sonstige Schäden, die einer Person aufgrund einer rechtswidrigen Vera
rbeitung entstehen, sollten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erse
tzt werden, die nur dann von ihrer Haftung befreit werden können, wenn sie nachweisen, das
s ihnen der Schaden nicht angelastet werden kann, insbesondere weil ein Fehlverhalten der betroffenen Person oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt
...[+++].