31. erklärt sich nach wie vor besorgt darüber, dass der IS und ihm nahestehende Gruppen Erdöl fördern, die damit zusammenhängende Infrastruktur nutzen und mobile Erdölraffinerien einsetzen, zumal der IS dadurch zusätzliche Einkünfte erzielt, und fordert alle Staaten nachdrücklich auf, den Resolutionen 2161 (2014) und 2170 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nachzukommen, in den
en jedweder direkte oder indirekte Handel mit dem IS und ihm nahestehenden Gruppen verurteilt wird; fordert die EU auf, die einschlägigen Sanktionen zu verschärfen, um dem Verkauf von Erdöl durch den IS entgegenzuwirken; fordert die EU auf, Sanktio
...[+++]nen gegen alle (Regierungen sowie öffentliche oder private Unternehmen) zu verhängen, die an der Beförderung, Umwandlung, Raffinierung und Vermarktung von Erdöl beteiligt sind, das in vom IS kontrollierten Gebieten gefördert wurde, und gleichzeitig die Finanzströme rigoros zu kontrollieren, um zu verhindern, dass der IS wirtschaftlich tätig sein und Steueroasen ausnutzen kann;