Die Behauptung der Kommission, wonach die derzeitige
n Betreiber bereits einen Ausgleich für den Übergang zum digitalen Fernsehen erhalten, da mit der digitalen Technologie eine größere Übertragungskapaz
ität zu niedrigeren Kosten zur Verfügung steht, würde nicht das echte Koste
n/Nutzen-Verhältnis dieser Umstellung berücksichtigen, da die bereits auf dem Markt präsenten Netzbetreiber, die mehr als eine Konzession für die digitale Übe
...[+++]rtragung innehaben, 40 % ihrer eigenen Bandbreite für andere Content-Anbieter zugänglich machen müssen, mit denen ihre Unternehmen keine gemeinsamen Besitzverhältnisse aufweisen.