A. in der Erwägung, dass die internationale Wahlbeobachtungsmission zu dem Schluss gelangt ist, dass die Parlamentswahlen vom 26. März im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der OSZE, den Anforderungen des Europarats und anderen internationalen Normen für demokratische Wahlen durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass die grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte, wie z.B. die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, insgesamt geachtet wurden; in der Erwägung, dass eine niemanden ausschließende Kandidatenregistrierung und ein spannungsgeladen
es Medienumfeld für einen echten Wettbewerb und
...[+++]gleiche Bedingungen gesorgt haben; in der Erwägung, dass dies den Wählern die Möglichkeit gab, sich in Kenntnis der Umstände zwischen unterschiedlichen Alternativen zu entscheiden und frei und fair ihren Willen zu bekunden,