De Tsjechische Republiek, Polen, Slovenië en Estland hebben daarom reeds bezwaren geformuleerd.
Diese Länder werden nicht mehr die Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die einzelbetriebliche Zahlung haben, was eine noch stärkere Diskriminierung bedeutet und bereits zu Einwänden vonseiten der Tschechischen Republik, Polens, Sloweniens und Estlands geführt hat.