49. begrüßt die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten auf der geeigneten Ebene Informationen veröffentlichen
und – zusätzlich – Erklärungen abgeben, die auf diesen Informationen basieren und auf einer angemessenen Ebene unterzeichnet sind; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, solche in Artikel 59 Absatz 5 der neuen Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung genannten freiwilligen Verwaltungserklärungen abzugeben, indem sie bewährte Verfahren fördert; beharrt darauf, dass das Parlament sowohl die Verwaltungserklärungen als auch die freiwilligen Erklä
...[+++]rungen erhalten sollte;