Sorge bereitet mir dabei allerdings die Frage der geeigneten Rechtsgrundlage. Wir müssen eine finden: Ich weiß nicht, ob die Verträge eine geeignete Rechtsgrundlage für eine Richtlinie zur Be
kämpfung der Gewalt gegen Frauen enthalten, doch wenn es uns gelingt, dieses Problem der Rechtsgrundlage zu lösen, würde ich unter politischen Gesichtspunkten den Gedanken einer Harmonisierung zumindest der euro
päischen Leitlinien sehr begrüßen, um Fälle krimineller
Gewalt gegen Frauen streng ...[+++] zu bestrafen.