Nachdem sie gegebenenfalls den Netzbetreiber gebeten hat, innerhalb einer Frist von dreißig Werktagen auf die von ihr vermuteten Verfehlungen oder auf die Begründu
ng der Europäischen Kommission zu antworten, legt die Kommission einen Entscheidungsentwurf zur Zertifizierung des Netzbetreibers innerhalb von vi
er Monaten nach dem Datum des Antrags des angehenden Netzbetreibers, dem Datum der Mitteilung des Netzbetreibers, dem Datum, an dem sie den Minister informiert hat, oder, wenn sie aus eigener Initiative handelt, dem Datum des Antra
...[+++]gs der Europäischen Kommission fest.