6. begrüßt die Aufnahme eines eigenen Kapitels in den Bericht über die Wettbewerbspolitik, in dem der Ansatz der Kommission in Bezug auf die Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse finanziell unterstützen können, im Zuge des Berichts der Kommission zum Europäischen Rat von Laek
en vom 14. und 15. Dezember 2001, des Grünbuchs über Dienstleistungen von allgeme
inem Interesse (KOM(2003)0270, angenommen von der Kommission am 21. Mai 2003, und des Altmark-Urteils dargestellt wir
...[+++]d; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Steigerung der Rechtssicherheit vorzulegen, das Konzept des "verantwortungsvollen Regierens" zu definieren und die nationalen und regionalen Behörden bei der Erfüllung von Artikel 87 und 88 des Vertrags zu unterstützen;