Zur Verwirklichung dieser Ziele ist bei den Diskussionen der letzten Jahrzehn
te ein weitgehender Konsens über die anzuwendenden Methoden zustande gekommen: 1. Vergrößer
ung des Maßstabs In groben Zügen ist die territoriale Struktur der Gerichte immer noch die gleiche wie bei der Entstehung Belgiens im Jahr 1830, ausgehend von der Philosophie, dass der Hauptort von überall her innerhalb ein
es Tages erreichbar sein sollte (35 bis 50 k ...[+++]m).