..
. des langfristigen Entwicklungsplans in dem Erlass vom 27. Mai 2004 festgelegt worden sind; dass die Zone A des langfristigen Entwicklungsplans des Flughafens von Lüttich-Bierset logischerweise grösser ist als die Zone A des Lärmbelastungsplans, auf dem die Wallonische Regierung sich bei der Revision des Sektorenplans im 2003 bezogen hatte, da sie einer maximalen Benutzung der Flughafeninfrastruktur entspricht; dass, wenn der Umkreis der Zone A des langfristigen Entwicklungsplans aufgrund Kriterien u.a. akustischer Art festgelegt worden ist, es jedoch eine Beziehung gibt zwischen diesem Plan und dem Reserveumkreis; dass somit vorge
...[+++]schlagen wird, beide Umkreise zu fusionieren, indem jedoch darin erinnert wird, dass, obwohl es eine Beziehung gibt, was die Gründe für die Konfiguration beider Umkreise angeht, beide jedoch zwei unterschiedlichen Ordnungen unterliegen; ...