Deshalb sei es bedauerlich, daß es dem Wissenschaftlichen Veterinärausschuß nicht gelungen ist, in bezug auf Gelatine, Talg und Rindersperma eine Entscheidung zu treffen, obwohl
die Maßnahmen, mit denen die Sicherheit dieser Erzeugnisse gewährleistet werden soll, wissenschaftlich abgesichert sind und obwohl es in den Schlußfolgerungen der Tagung des Rates Landwirtschaft vom 29./30. April heißt, daß "die erneute Bekräftigung des Erfordernisses, sich bei allen künftigen Entscheidungen auf fundierten wissenschaftlichen Rat zu stützen, Teil eines Prozesses ist, aufgrund dessen es möglich sein sollte, das Ausfuhrverbot al
...[+++]lmählich Schritt für Schritt aufzuheben".