Um für einen kohärenten Ansatz gegenüber Drittländern zu sorgen, sollten divergierende En
tscheidungen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anerkennung von Abwicklungsverfahren, welche in Drittländern in Bezug auf Institute oder Muttergesellschaften durchgeführt werden, die i
n den teilnehmenden Mitgliedstaaten Tochtergesellschaften oder andere Vermögenswerte, Rechte oder Verbindl
ichkeiten haben, so weit wie möglich verhind ...[+++]ert werden.