Kommen sie nicht zu dem Schluss, dass unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen eine Festlegung sepa
rater geografischer nationaler Teilmärkte rechtfertigen würden, so könnte es dennoch zweckmäßig sein, dass die NRB auf abweichende Wettbewerbsbedingungen zwischen verschiedenen Gebieten innerhalb eines geogr
afisch abgegrenzten Markts, wie sie sich beispielsweise aus dem Bestehen von mehreren alternativen Infrastrukturen oder Betreibern mit eigener Infrastruktur ergeben können, entsprechend reagieren, indem sie differenzierte Verpflichtung
...[+++]en auferlegen und bestimmte Zugangsprodukte vorschreiben.