Der Ausschuß erhebt nicht den Anspruch, ei
ne allgemeingültige Definition des Begriffs der Sozialwirtschaft festzulegen, sondern möchte vielmehr eine Diskussionsgrundlage schaffen, um den Anstoß zur Ausarbeitung europaweit einheit
licher Kriterien zu geben. Als 'sozialwirtschaftlich' sollten Organisationen
nur dann bezeichnet werden, wenn sie klar definierte Bedürfnisse der Anwender und/oder der Gesellschaft, die von öffentlichem Int
...[+++]eresse sind, erfüllen und der Mensch im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht.