Diese Maßnahmen stellen insbesondere darauf ab, die für die verfügbare Solvabilitätsspanne in Frage kommenden Bestandteile anzupassen, die Liste der Rechtsformen zu erweitern, die Liste der Versicherungszweige zu ändern oder die Terminologie dieser Liste anzupassen, die die Solvabilitätsspanne konstituierenden Elemente zu klären oder anzupassen, die Liste der zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugelassenen Vermögenswerte sowie die Streuungsregelungen zu ändern, die Lockerungen des Kongruenzprinzips zu ändern, Begriffsb
estimmungen zu klären und die erforderlichen technischen Anpassungen an den Regeln zur Festlegung
...[+++]der Höchstzinssätze vorzunehmen.