...einheitlichen Anwendung jener Richtlinie oder zur Berücksichtigung von Entwicklungen au
f den Finanzmärkten Definitionen zu klären; um die Terminologie und die Formulierung der Definitionen an spätere Rechtsakte anzupassen; um zur Berücksichtigung von Entwicklungen auf den Finanzmärkten den Inhalt der Liste der Tätigkeiten, für die die gegenseitige Anerkennung im Rahmen jener Richtlinie gilt, zu erweitern oder die Terminologie der Liste
anzupassen; um die Bereiche, in denen die zuständigen Behörden gehalten sind, Informationen au
...[+++]szutauschen, anzupassen; um die Bestimmungen jener Richtlinie über Eigenmittel anzupassen, um den Entwicklungen bei Rechnungslegungsstandards oder den Rechtsvorschriften der Union oder im Hinblick auf die Konvergenz der Aufsichtspraktiken Rechnung zu tragen; um die Listen der Forderungsklassen zu Zwecken des Standard-Ansatzes oder des IRB-Ansatzes zu erweitern, um die Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu berücksichtigen; um bestimmte für diese Forderungsklassen relevante Beträge zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Inflation anzupassen; um die Liste und Klassifizierung der außerbilanziellen Posten anzupassen; und um spezielle Vorschriften und technische Kriterien über die Behandlung von Gegenparteiausfallrisiken, die Organisation und die Behandlung von Risiken, den Standard-Ansatz und den IRB-Ansatz, Kreditrisikominderung, Verbriefungen, operationelle Risiken, Überprüfung und Bewertung durch die zuständigen Behörden und die Offenlegung, zur Berücksichtigung der Entwicklungen auf den Finanzmärkten oder bei Rechnungslegungsstandards oder in den Rechtsvorschriften der Union oder im Hinblick auf die Konvergenz der Aufsichtspraktiken anzupassen. ...