Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Beteiligung von Lite-On den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigt.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Beteiligung von Lite-On den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigt.