18. unterstützt eine stärkere Mitwirkung von Zivilgesellschaft, nichtstaatlichen Akteuren und Sozialpartner, sowohl aus den Bewerberländern als auch aus den Mitgliedstaaten, im
Beitrittsprozess; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen kontinuierlichen Dialog mit ihnen aufrechtzuerhalten. ruft die Beitrittskandidaten- sowie potenziellen Beitrittskandidaten dazu auf, ihre Beteiligung auf allen Ebenen zu gewährleisten; betont, dass die Zivilgesellschaft als wichtige treibende Kraft bei der Annäherung an die EU wirken, Druck von unten im Hinblick auf die weitere Entwicklung der europäischen Agenda ausüben, die Transparenz des Verfa
...[+++]hrens verbessern kann und zudem die Unterstützung des Beitritts in der Öffentlichkeit zu verstärken weiß; hält eine angemessene finanzielle Unterstützung für unerlässlich, u. a. durch die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, insbesondere mit dem Ziel, die Kapazitäten der Bürgergesellschaft im Hinblick auf die Überwachung der Umsetzung der Errungenschaften zu erweitern; betont, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihren Gegenstücken in Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zu vereinfachen;