60. begrüßt in diesem
Zusammenhang die in einigen Mitgliedstaaten eingeführten Systeme für den Handel mit NOx- und SO2-Emissionsberechtigungen, welche die Lösung der von diesen Luftschadstoffen verursachten Probleme auf die kostenwirksamste Weise
erlauben; betont, dass die örtlichen Bedingungen des Emissionsausstoßes bei der Einführung von Systemen für den Handel mit NOx- und SO2-Emissionsberechtigungen berücksichtigt werden müssen und dass diese Systeme a
uf genau definierte geografische ...[+++] Gebiete beschränkt werden müssen;