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Algemene Directie der Kanselarij en der Betwiste Zaken
Cut off procedures
Instituut der Accountants
Instituut der Bedrijfsrevisoren
Instituut der accountants
Kantoor der hypotheken
Kantoor van bewaring der hypotheken
Scheiding der functies
Technieken tot scheiding der boekjaren

Traduction de «der richtlinie » (Néerlandais → Allemand) :

TERMINOLOGIE
voir aussi les traductions en contexte ci-dessous
Kas der geneeskundige verzorging van de Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen

Kasse für Gesundheitspflege der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen


kantoor van bewaring der hypotheken | kantoor der hypotheken

Hypothekenamt


Algemene Directie der Kanselarij en der Betwiste Zaken

Generaldirektion der Kanzlei und der Streitsachen


vreemdeling die houder is van een geldige door één der Overeenkomstsluitende Partijen afgegeven verblijfstitel

Drittausländer, der Inhaber eines von einer der Vertragsparteien ausgestellten Sichtvermerks ist


Cut off procedures | Technieken tot scheiding der boekjaren

Periodenabgrenzüng | Rechnungsabgrenzung


Instituut van de accountants en de belastingconsulenten | Instituut der accountants

Institut der Buchprüfer und Steuerberater | Institut der Buchprüfer


Instituut der Bedrijfsrevisoren

Institut der Betriebsrevisoren




scheiding der functies (nom féminin)

Trennung der Funktionen (nom féminin)
TRADUCTIONS EN CONTEXTE
Insofern begrüße ich auch die Richtlinie, insbesondere begrüße ich, dass der ESMA die Aufsicht und die Registrierung der Ratingagenturen übertragen wird.

Insofern begrüße ich auch die Richtlinie, insbesondere begrüße ich, dass der ESMA die Aufsicht und die Registrierung der Ratingagenturen übertragen wird.


Benaming van de steunregeling of naam van de onderneming die individuele steun ontvangt: Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) bei Rindern, Schafen, Ziegen und sonstigen empfänglichen Tieren (BTV 8-Beihilfe-Richtlinie)

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) bei Rindern, Schafen, Ziegen und sonstigen empfänglichen Tieren (BTV 8-Beihilfe-Richtlinie)


Benaming van de steunregeling of naam van de onderneming die individuele steun ontvangt: Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Beihilfe-Richtlinie)

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Beihilfe-Richtlinie)


Die Regelung trägt - dies ist bereits in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/107/EG zum Ausdruck gekommen - dem Umstand Rechnung, dass Anlagen, die eine Genehmigung im Sinne der IVU-Richtlinie (96/61/EG) erhalten haben, eine spezielle Emittentengruppe darstellen. Denn die IVU-Richtlinie stellt außerordentlich hohe materielle Anforderungen an die betroffenen Anlagen, indem sie zum Einsatz der besten verfügbaren Emissionsminderungstechniken (= BVT) verpflichtet.

Die Regelung trägt - dies ist bereits in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/107/EG zum Ausdruck gekommen - dem Umstand Rechnung, dass Anlagen, die eine Genehmigung im Sinne der IVU-Richtlinie (96/61/EG) erhalten haben, eine spezielle Emittentengruppe darstellen. Denn die IVU-Richtlinie stellt außerordentlich hohe materielle Anforderungen an die betroffenen Anlagen, indem sie zum Einsatz der besten verfügbaren Emissionsminderungstechniken (= BVT) verpflichtet.


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Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sieht das Instrument gemeinschaftlicher Emissionsgrenzwerte vor, falls sich insbesondere aufgrund des Informationsaustauschs gemäß Artikel 16 der Richtlinie 96/61/EG herausgestellt hat, dass die Gemeinschaft tätig werden muss.

Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sieht das Instrument gemeinschaftlicher Emissionsgrenzwerte vor, falls sich insbesondere aufgrund des Informationsaustauschs gemäß Artikel 16 der Richtlinie 96/61/EG herausgestellt hat, dass die Gemeinschaft tätig werden muss.


Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern („Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“)

Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern („Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“)


Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)

Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)


Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen


Er dient zur zügigen Annahme der Richtlinie in erster Lesung.

Er dient der zügigen Annahme der Richtlinie in erster Lesung.




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'der richtlinie' ->

Date index: 2022-08-29
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