Bevor die Verwahrungsfunktionen an Dritte, die außerhalb der Union ansäss
ig sind, übertragen werden, muss die Verwahrstelle ein unabhängiges Rechtsgutachten über die Durchsetzbarkeit der vertraglichen V
ereinbarung mit den Dritten nach dem geltenden Insolvenzrecht und der Rechtsprechung
des Landes, in dem diese Dritte ansässig sind, einholen, um sicherzustellen, dass die vertragliche Vereinbarung auch im Falle der Insolvenz der Drit
...[+++]ten durchsetzbar ist.