L. in der Erwägung, daß die verschiedenen Korruptionshandlungen die Wirksamkeit der geleisteten Unterstützung nachhaltig untergraben, indem Fina
nzmittel abgezweigt werden und indem dazu beigetragen wird, daß Projekte ausgewählt werden, die den lokalen Gegebenheiten nicht angepaßt sind, oder daß Vertragsnehmer zum Zuge kommen, die nicht die optimale Eignung für eine wirksame Durchsetzung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit besitzen; vertritt deshalb die Ansicht, daß eine kohärente europäische Korruptionsbekämpfungsstrategie auch die Beziehungen zu Drittstaaten erfassen soll; dazu gehört, bei allen Unterstützungs-, Kooperations- und
...[+++] Entwicklungsabkommen mit Drittstaaten zu verlangen, daß zusammen mit den allgemeinen Prinzipien der Transparenz und Unabhängigkeit der Justiz eine Bestimmung über verantwortungsvolle Staatsführung respektiert wird, die zusammen mit der Respektierung der Menschenrechte, den Prinzipien "Demokratie und Rechtsstaat" "ein wesentliches Element" jedes künftigen Abkommens sein soll; darüber hinaus wäre die Geltung dieser Prinzipien auf alle Handelsbeziehungen mit Drittstaaten auszudehnen, auch damit die Anti-Korruptionsbemühungen der EU nicht von privaten Unternehmen konterkariert und damit entwertet werden,