26. betont die Notwendigkeit, zu gewährleisten, dass alle Unternehmen des Schattenbankwesens, die
von Banken getragen werden oder mit einer Bank verbunden sind, zum Zweck einer aufsichtsbezogenen Konsolidierung in die Bilanz der Bank aufgenommen
werden; fordert die Kommission auf, zu Beginn des Jahres 2013 zu untersuchen, welche Mittel eingesetzt
werden können, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die nicht nach dem maßgeblichen Regelwerk der Rechnungslegung konsolidiert
werden ...[+++], aufsichtsbezogen konsolidiert
werden, um die globale Finanzstabilität zu verbessern; fordert die Kommission dazu auf, sämtliche Leitfäden des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) oder anderer internationaler Gremien zur besseren Abstimmung des Rechnungslegungs- und Risikorahmens der Konsolidierung zu berücksichtigen;