Regelung" für jene Marktteilnehmer und Verbraucher, die grenzübergreifend tätig werden wollen, wobei die anderen 25 "Pakete" nationaler Vorschriften unberührt bleiben. Die Vorteile einer solchen "26. Regelung" müssen noch bewiesen werden und eine Einigung auf fakultat
ive europäische Standards, die lediglich für bestimmte Produkte konzipiert sind, scheint schwierig zu sein. Die Kommission nimmt die laufende Debatte jedoch zur Kenntnis und wird dem Ersuchen, die „26. Regelung“ weiter zu analysieren, nachgehen, indem sie eine Durchführbarkeitsstudie z.B. in Bereichen wie der einfachen Versicherung (auf Lebenszeit/ zeitweilig) und den Sparpr
...[+++]odukten lancieren wird.