Außerdem werden besondere Vorschriften zur Vereinheitlichung der Maßnahmen eingeführt, die zu treffen sind, wenn nichtzugelassene Erzeugnisse oder Stoffe vorgefunden werden. So kann es vorkommen, dass Landwirte wegen des unbeabsichtigten Vorhandenseins von nichtzugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen ihre Erzeugnisse nicht als ök
ologisch/biologisch vermarkten dürfen. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten ermächtigen, einzelstaatliche Zahlungen zu gewähren, um die in solchen Fällen entstandenen Verluste auszugleichen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik nutzen, um solche Verluste ganz od
...[+++]er teilweise zu decken.