hebt hervor, dass die Stromspeicherung zur Flexibilität des EU-Elektrizitätssystems sowie dazu beitragen kann, dass die mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen verbundenen Schwankungen
besser ausgeglichen werden; weist erneut darauf hin, dass in der geltenden Richtlinie 2009/72/EG über den Elektrizitätsbinnenmarkt nicht auf den Aspekt Speicherung eingegangen wird, und betont, das
s die verschiedenen Dienste, die die Energiespeicherung leisten kann, bei der geplanten Überarbeitung dieser Richtlinie berücksichtigt werden;
...[+++] ist der Ansicht, dass es durch Klärung der Rolle der Speicherung Übertragungs- und Netzbetreibern ermöglicht würde, in Energiespeicherdienstleistungen zu investieren.