8. unterstreicht, dass Leistungen
der Daseinsvorsorge einen Hauptaspekt des nachhaltigen Entwicklungsmodells bilden; unterstreicht, dass ein rechtliches Querschnittsinstrument
für Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge erforderlich ist, um den staatlichen Behörden die Mögli
chkeit zu erhalten, diese Leistungen unter uneingeschränkter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu entwickeln, zu finanzieren und zu organisieren; unter
...[+++]streicht, dass die Auswirkungen der derzeitigen sektorbezogenen Rechtsvorschriften auf die Qualität der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge gründlich evaluiert werden müssen;