c) Verträgen, bei denen der Verbraucher den Gewerbetreibenden unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zu Hause aufzusuchen, um dort Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten an seinem Eigentum vorzunehmen; erbringt der Gewerbetreibende bei dieser Gelegenheit weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher
nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht
...[+++] dem Verbraucher in Bezug auf diese zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren ein Widerrufsrecht zu.