Bezüglich dieses Instruments der Haushaltsdisziplin und bestimmter anderer Best
immungen sollten im Falle einer juristischen Person oder einer Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen spezifische Regelungen vorgesehen werden, sofern nach nationalem Recht die Rechte und Pflichten einzelner Mitglieder mit den Rechten und Pflichten von Einzellandwirten, die die Stellung eines Betriebsleiters haben, vergleichbar sein müssen, um so die landwirtschaftlichen Strukturen zu stärken und die Niederlassung der betreffenden juristischen Personen oder Vereinig
...[+++]ungen zu fördern.