Wie bereits zum ersten Klagegrund dargelegt wurde, beruhen die Behandlungsunterschiede zwischen Hunde- und
Katzenhändlern und anderen Tierhändlern sowie zwischen den Erstgenannten und den Betreibern von Hunde- und
Katzenzuchtstätten auf objektive
n Kriterien, die in einem vernünftigen Zusammenhang zum Ziel des Gesetzgebers stehen, die Sozia
lisierungsphase von Hunden und Katzen zu verbessern
...[+++]und Impulsivkäufen entgegenzuwirken.