Änderungsantrag 16 des Berichterstatters zielt darauf ab, das Recht auf Überweisung eines Dossiers über einen besonderen Ernährungszweck jeweils den einzelnen Mitgliedstaaten einzuräumen. Im Interesse einer EU-weiten Harmonisierung und um eine Debatte mit Beteiligung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, bevor die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit einem Do
ssier befasst wird, sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, eine Befassung der EFSA zu empfehlen, wobei jedoch die Entscheidung über eine solche Befassung vom Ständigen Ausschuss für die Lebens
mittelkette und die Tiergesundheit ...[+++] getroffen werden sollte.