In einer Reihe von Sektoren, für die das Gemeinschaftsrecht bezüglich Lebensmittel, Futtermittel und Tiergesundheit gilt, ist es notwendig, zusätzliche Gemeinschaftsreferenzlaboratorien für Bereiche zu benennen, für die solche Laboratorien noch nicht bestehen; insbesondere gilt dies für die Maul- und Klauenseuche, Brucellose, Listeria monocytogenes, coagulasepositive Staphylokokken, Escherichia coli einschließlich Verotoxin bildenden E. coli (VTEC), Campyloba
cter, Parasiten (im Besonderen Trichinen, Echinococcus, Anisakis), Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Pestizidrückst
ände, Mycotoxine in ...[+++]Lebensmitteln und Futtermitteln, Schwermetalle in Lebensmitteln und Futtermitteln, Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).