D
ass das Gebiet saniert worden ist und als Wiese genutzt wird; dass der Umweltverträglichkeitsprüfer davon ausgeht, dass die
Wahrscheinlichkeit einer anderen Nutzung gering ist, einerseits aufgrund des kuppelförmigen Reliefs, das ein Ergebnis der früheren Deponie ist, und andererseits wegen der lehmigen Böden, die dieses Gebiet kennzeichneten und die von geringem Wert sind; dass die Eintragung dieser Ländereien als Agrargebiet jedoch rationell scheint, da sie für die Betriebsinhaber von Interesse ist, insofern die betreffenden Ländereien ihnen zurückgeg
...[+++]eben werden (UVP, Phase II, S. 144);