36. widerspricht entschie
den dem Standpunkt, dass Beihilfen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslos
en (darunter vieler Roma) in das Erwerbsleben – ganz gleich, ob sie Arbeitgebern oder Ar
beitnehmern gewährt werden – den Wettbewerb verzerren, da die Integration der Roma ein sozialpolitisches Ziel darstellt, das nur
verwirklicht werden kann ...[+++], wenn ihre Lage auf dem Markt mit Beihilfen gestützt wird; ist der Auffassung, dass die Subventionierung von Stellen auf dem Arbeitsmarkt zur Wiedereingliederung von Roma-Arbeitnehmern der Subventionierung von Langzeitarbeitslosigkeit vorzuziehen ist;