31. verweist darauf, dass die Digitalisierung von Dienstleistungen dazu führen kann, dass Verbraucher, die aus ver
schiedenen Gründen keine Verbindung zum Internet haben oder es nicht nut
zen können, in eine Situation der Schutzbedürftigk
eit geraten, da sie die Vorteile des Online-Handels nicht in vollem Umfang nutzen können, wodurch sie von einem wesentlichen Teil des Binnenmarktes ausgeschlossen sind und höhere Preise für dieselben Produkte zahlen oder
...[+++] von der Hilfe anderer Personen abhängig sind; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und gleichzeitig durch die Entwicklung einer wirksamen Politik, die bei allen Maßnahmen zur Aufhebung der digitalen Kluft ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher legt, Barrieren des grenzüberschreitenden elektronischen Handels abzubauen; ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Umsetzung der Europäischen Digitalen Agenda zum Vorteil aller EU-Bürger und Verbraucher zu beschleunigen; betont, dass die Gesellschaft im Allgemeinen und Unternehmen im Besonderen dazu ermuntert werden sollten, schutzbedürftige Verbraucher, darunter ältere Kunden, zu informieren, und sie dazu zu befähigen, die Vorteile der Digitalisierung in vollem Umfang zu nutzen;