28. begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, Maßnahmen legislativer und nicht-legislativer Art auf dem Gebiet der Versicherung und Haftung im Nuklearbereich vorzuschlagen; erinnert daran, dass die zivile Haftung für Nuklearschäden bereits Gegenstand verschiedener internationaler Übereinkommen (Paris und Wien) ist; vertritt jedoch die Auffassung, dass Betreiber von Kernkraftwerken und Lizenznehmer für Nuklearabfälle umfassende finanzielle Sicherheitsvorkehrung
en treffen sollten, damit sie alle Kosten vollständig tragen können, für die sie im Fall von Menschen und der Umwelt dur
...[+++]ch einen Unfall zugefügten Schäden haftbar sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bis Ende 2013 einen Vorschlag zu dieser Frage vorzulegen;