ANLAGE 1 Wichtige Maßnahmen in bezug auf BSE a) Gemeinschaftsmaßnahmen: i) Verbot der Ausfuhr lebender Tiere aus dem Vereinigten Königreich in die übrigen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von
Kälbern unter sechs Monaten unter der Bedingung, daß sie geschlachtet werden, bevor sie das Alter von sechs Monaten erreichen (März 1990) ii) Verbot der Ausfuhr von Sonderabfällen (Gehirn, Rückenmark, Thymusdrüse, Mandeln, Milz, Därme) aus dem Vereinigten Königreich in die übrigen Mitgliedstaaten (April 1990) iii) Sonstige Fleischausfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die übrigen Mitgliedstaaten: - Fleisch von Tiere
n unter 30 Monaten: ...[+++]keine Beschränkungen (erste Maßnahme 1. März 1990 - jüngster Beschluß Februar 1995) - Fleisch von Tieren über 30 Monaten aus einer Herde, in der in den letzten sechs Jahren kein BSE-Fall aufgetreten ist: keine Beschränkungen (Beschlußlage wie oben) - Fleisch von Tieren über 30 Monaten aus einer Herde, in der in den letzten sechs Jahren ein BSE-Fall aufgetreten ist: diesem Fleisch muß ein Gesundheitszeugnis mit folgender Erklärung beigegeben werden: "Frisches entbeintes Muskelfleisch von Rindern, von dem die angrenzenden Gewebe, einschließlich der erkennbaren Nerven- und Lymphgewebe, entfernt wurden" (Beschlußlage wie oben) iv) Gemeinschaftsweites Verbot der Verwendung von Säugetierprotein als Futtermittel für Wiederkäuer (Juni 1994) v) Strengere Vorschriften für die Beseitigung von Wiederkäuerabfällen zur Inaktivierung des BSE-Erregers (Juni 1994) b) Britische Maßnahmen: i) Verbot der Verwendung von Wiederkäuerprotein als Futtermittel für Wiederkäuer (Juli 1988) ii) Verbot der Verwendung von Sonderabfällen vom Rind (SBO) (November 1989) iii) Verschärfung des Verbots der Verwendung von Sonderabfällen vom Rind (August 1995) iv) Verbot der Verwendung von Säugetierprotein als Futtermittel für Nutztiere aller Art (März 1996) c) Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten: - Einfuhrverbot für Fleisch- und Knochenmehl aus dem Vereinigten Königreich d) Gemei ...