6. stellt fest, daß die derzeitige Genehmigungsregelung ermöglicht hat, daß die nationalen Umsetzungsmaßnahmen ohne zu rechtfertigenden Grund in solch einem Ausmaß variieren, daß bei der Errichtung identischer Diens
te in verschiedenen Mitgliedstaaten immer Rechtsunsicherheit und sehr unterschiedliche Systeme bestehen und daß grenzüberschreitende Dienste praktisch nicht vorhanden sind; betont, daß eine mangelhafte Transparenz bezüglich der besonderen Bedingungen für die einzelnen Gen
ehmigungen deutlich wird; fordert eine strikte Begr
...[+++]enzung der Fälle, in denen Individualgenehmigungen beantragt werden können, die systematische Verfügbarkeit von Verfahren "aus einer Hand” und das verbindliche Erfordernis rascher Genehmigungen in den Fällen, in denen die einfache Erklärung eines neuen Dienstes nicht ausreicht;