E. in der Erwägung, dass mehrere Strafprozesse und Gerichtsverfahren in den vergangenen Jahren, beispielsweise in den Fällen Magnitski, Chodorkowski und Politkowskaja, Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit d
er Justizorgane der Russischen Föderation haben aufkommen lassen; in der Erwägun
g, dass es sich bei diesen aufsehenerregenden Fällen lediglich um jene handelt, die außerhalb Russlands am bekanntesten sind, alle Fälle zusammengenommen jedoch ein systematisches Versagen des russischen Staates bei der Achtung der Rechtss
...[+++]taatlichkeit und der Schaffung eines Raums des Rechts für die Bürger Russlands darstellen;