Hinsichtlich der den Seeschifffahrtsunternehmen eingeräumten Möglichkeit, Verluste in anderen Unternehmensbereichen von der Pauschalsteuer abzusetzen; vertritt die Union royale die Ansicht, d
ass die Untersagung dieser Möglichkeit zu einer Diskriminierung zwischen belgischen Unternehmen führen würde, da die Gesellschaften, die nicht im Seeverkehr tätig sind, die in bestimmten Un
ternehmensbereichen erlittenen Jahresverluste durch Gewinne in anderen Bereichen ausgleichen können, während ein Abzug dieser Verluste von den aufgrund der Ton
...[+++]nage ermittelten Gewinnen nicht möglich ist.