13. fordert die Kommission auf klarzustellen, welche Überwachungsbestimmungen und -modalitäten im Zusammenhang mit den Beihilferegelungen für die Tierhaltu
ngssektoren von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind, und diese Anforderungen in eine Rechtsvorschrift aufzunehmen, mit der die Mitgliedstaaten v
erpflichtet werden, angemessene Leistungsindikatoren und aktuelle Daten zu verwenden, die mit den angestrebten Wirkungen der Tierprämienregelungen in direktem Zusammenhang stehen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission einen dauerhaf
...[+++]ten Überwachungsrahmen einrichten sollte, der Angaben zu allen in den Mitgliedstaaten zur Stützung der Tierhaltungssektoren gezahlten Direktbeihilfen – einschließlich nationaler Beihilfen und Beihilfen im Rahmen der zweiten Säule – umfasst;