17. weist darauf hin, dass Brandstifter, insbesondere diejenigen, die vom Wiederaufbau oder von der Zerstörung der Waldflächen profitieren, durch Rechtsvorsch
riften, die solches Land nicht exakt definieren oder schützen und/oder durch die ungenügende Anwendung von Gese
tzen zum Verbot der illegalen Bebauung nur ermutigt werden; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass sämtliche abgebrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme aufgenommen werden, die keinerlei Än
...[+++]derung der Flächennutzung zulassen;