Unter Berücksichtigung des Ergänzungscharakters der europäischen Verbraucherpolitik, der eigenen Politiken der Mitgliedstaaten und der mit dem Amsterdamer Vertrag gebotenen Möglichkeiten vertritt die Kommission die Auffassung, daß sich die künftigen Maßnahmen auf die Beseitigung der Hindernisse für grenzüberschreitende
Beschwerden und auf einen Beitrag zur Schaffung eines Regelungsrahmens konzentrieren sollten, innerhalb dessen diese Beschwerden in Anbetracht der Gegebenheiten der Informationsgesellschaft bearbeitet werden können, und zwar insbesondere dann, wenn es sich um Verträge mit Unternehmen außerhalb des Wohnsitzstaates des Verbr
...[+++]auchers handelt.