Die Wallonische Regierung weist darauf hin, dass der Zugang des Terminals Luft-TGV/Fracht für die Passagiere in Richtung Flughafen und/oder Gewerbegebiete aufgrund des V
orhandenseins eines bereits für die Passagiere in Bierset-Awans zugänglichen Bahnhofs nicht gerechtfertigt ist und dass er wegen den mit dem Betrieb eines den Passagieren zugänglichen Bahnhofs und eines Terminals TGV/Fracht, in dem Handhabungsabläufe im Zusammenhang mit dem Flughafen in einem wegen Zollvorgängen strengstens begrenzten Raum, mit dem Eisenbahnnetz und dem Straßennetz organisiert werden müssen, verbundenen Einschränkungen in ein und demselben Raum undenkbar
...[+++]ist;