Da
zu verweise ich auf drei grundlegende Aspekte in der jetzt erzielten Übereinkunft: die Entscheidung, dass Luftraumblöcke in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, was von der Europäischen Union nicht geändert werden kann; die Feststellung, dass eine effektivere Luftraumnutzung von einer engeren Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen und dem Recht jedes Mitgliedstaates abhängt, über die Ernennung d
er Diensteerbringer unter der Aufsicht der nationalen Kontrollbehörden und ohne Unterordnung un
...[+++]ter irgendeine andere Stelle völlig frei zu entscheiden.