T. in der Erwägung, dass die Sicherheitslage und die militärische Lage Somalias w
eiterhin gefährlich sind und unberechenbar bleiben; in der Erwägung, dass es der Mission AMISOM gelungen ist, die islamistische Miliz Al-Shabaab zurückzudrängen, und
dass in Baidoa 100 Soldaten stationiert wurden; in der Erwägung, dass Kenia vor Kurzem militärisch in Süd-Zentral-Somalia interveniert hat, die Al-Shabaab-Miliz jedoch nicht entscheidend
...[+++] schlagen konnte; in der Erwägung, dass im Februar 2012 Truppenteile der äthiopischen Armee in die Regionen Hiraan und Bay einmarschiert sind; in der Erwägung, dass die äthiopischen Streitkräfte und der Föderalen Übergangsregierung treue Milizen Berichten von Human Rights Watch zufolge für Verstöße gegen die Menschenrechte, Folter, willkürliche Verhaftungen, Massenhinrichtungen und widerrechtliche Vergeltungsschläge gegen Zivilisten verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die UN-Gruppe zur Überwachung von Sanktionen dem Nachbarland Eritrea vorwirft, Al-Shabaab mit Waffenlieferungen, Ausbildung und finanzieller Hilfe zu unterstützen und damit gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen zu verstoßen;