7. bekräftigt, dass den Verpflichtungen, die vom Europäischen Rat von Göteborg im Jahr 2001 in Zusammenhang mit der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und dem Sechsten Um
weltaktionsprogramm eingegangen wurden, nämlich dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten, unbedingt Taten folgen müssen; hält intensivierte und koordinierte Bemühu
ngen zur Eindämmung dieser Tendenz für unbedingt notwendig, vor allem, wenn man bedenkt, wie wenig Zeit bleibt, um den Zusagen nachzukomm
...[+++]en, die bis zum Jahr 2010 in die Tat umgesetzt sein sollen; befürwortet den in der Mitteilung der Kommission gewählten integrativen Ansatz, dem zufolge die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt in alle einschlägigen EU-Politikbereiche einzubeziehen ist;